Tierische Instinkte intelligent absichern
Sie lassen Ihren Hund gelegentlich von der Leine, damit er
ein bisschen herumtoben kann? Dann gehen Sie, selbst wenn
Ihr Hund die beste Erziehung genossen hat, immer ein kleines
oder auch größeres Risiko ein. Denn schnell kann es zu einer Konfrontation mit einem anderen Tier und dessen Herrchen
oder Frauchen kommen. In solchen Fällen greift keine normale
Privathaftpflicht, sondern nur eine Tierhalterhaftpflicht.
Übrigens: Bei so genannten „Kampfhunden“ ist der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht zwingend vorgeschrieben.
Ähnliche Risiken gehen Sie auch als Pferdehalter ein. Daher sollte für Sie als Hunde- und/oder Pferdehalter der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht eine Selbstverständlichkeit sein.
Denn bei Personenschäden können auf Sie ungeahnte Kosten zukommen, die Ihnen sonst niemand erstattet. Das bestätigen auch die Medien: „Wenn Sie Hunde- oder Pferdebesitzer sind, sollten Sie eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Denn die Privathaftpflichtversicherung reicht nicht aus.”
(Spiegel-online, 10.10.2006)
Sie wollen Ihren Liebling trotzdem manchmal von der Leine lassen oder Ihren Rappen mal so richtig gehen lassen? Gönnen Sie den Tieren ihren Spaß und Freiraum, nur rufen Sie uns einfach vorher an ... .